Kalibrierung
In Unternehmen ergibt sich die Notwendigkeit der konsequenten Rückführung
von Prüfmitteln auf nationale Normale durch Kalibrierung aus der zunehmenden
nationalen und internationalen Arbeitsteilung und der damit verbundenen
Forderung nach Austauschbarkeit von Teilprodukten: Zulieferunternehmen, die
Produkte herstellen, und Abnehmer, die diese mit anderen Teilen montieren,
müssen mit dem gleichen Maß messen.
Zu den technischen Gründen kommen jedoch auch juristische Gesichtspunkte.
Einschlägige Gesetze und Vorschriften sind ebenso zu beachten wie die
vertraglichen Vereinbarungen gegenüber dem Käufer des Produktes und die
Verpflichtung, nur Produkte in den Verkehr zu bringen, deren Sicherheit bei
bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht durch Fehler beeinträchtigt ist.
Soweit verbindliche Forderungen zur Genauigkeit von Prüfmitteln vereinbart
wurden, bedeutet eine Nichterfüllung dieser Forderungen das Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft mit beträchtlichen Haftungsfolgen.
Der Nachweis der Auswahl adäquater Prüfmittel und ihrer einwandfreien
Funktion bei der Produktüberwachung im Rahmen der Produzentenhaftung ist
von großer Bedeutung, weil eine systematische und vollständig dokumentierte
Prüfmittelüberwachung in Verbindung mit dem lückenlosen Nachweis des
zweckentsprechenden Einsatzes dieser Prüfmittel für einen ggf.
erforderlichen Entlastungsnachweis unerläßlich ist.
Für das Betreiben von Prüflaboratorien gibt es ähnliche technische und
rechtliche Gründe für die konsequente Prüfmittelüberwachung in dem
geschilderten Sinne.